So kannst Du am Funktionstraining teilnehmen:

  • Für das Funktionstraining benötigst Du eine Verordnung von Deinem Hausarzt oder einem Facharzt (Verordnung Nr. 56). Diese muss vor Beginn der Maßnahme von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Regel schnell und zeitnah.
  • Das Funktionstraining ist eine gesetzlich anerkannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird bei medizinischer Notwendigkeit durch die Krankenkassen bezahlt.

Dauer:Trockengymnastik: 30 Minuten,

Frequenz: in der Regel 1 bis 2 mal pro Woche (abhängig von der Verordnung des Arztes)

Laufzeit: Richtwert 12 Monate (abhängig vom Arzt und der Erkrankung ggf. 24 Monate)

Weitere Informationen zum Funktionstraining erhältst Du bei uns an der Anmeldung, unter der
Telefonnummer 0551 / 38 48 00 18 oder per E-Mail an info@weende-vital.de